Zum Inhalt
Fakultät Raumplanung

Remonstrationen und Klausureinsicht

 

Remonstrationen

Die Remonstration ermöglicht dem Prüfling, substantiierte Einwände gegen die Bewertungen seiner Klausur bei der Prüfungsbehörde rechtzeitig und wirkungsvoll vorzubringen und derart ein „Überdenken” dieser Bewertungen unter maßgeblicher Beteiligung der ursprünglichen Prüfer zu erreichen.

Eine Remonstration gegen die Bewertung der Klausur ist schriftlich und innerhalb von zwei Wochen nach dem Einsichtstermin an das Fachgebiet zu richten. Der Prüfling muss dabei konkret darlegen, in welchen Punkten die Korrektur der Prüfungsleistung nach seiner Auffassung Bewertungsfehler aufweist, indem er substantiierte Einwände gegen Prüferbemerkungen und -bewertungen erhebt. Ein Hinweis darauf, dass andere Klausuren mit dem gleichen Inhalt besser bewertet worden seien, genügt nicht. Die Remonstration wird zudem nur zugelassen, wenn per Unterschrift der Einsicht gewährenden Person eine Teilnahme an der Klausureinsicht nachgewiesen werden kann.

Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der Neubewertung der Klausur neben einer Verbesserung der Note auch eine Verschlechterung möglich ist.

Klausureinsicht

Eine Klausureinsichtnahme ist möglich. Der Termin zur Einsichtnahme wird vom Fachgebiet nach Durchführung der Prüfungskampagne bekannt gegeben.  Es handelt sich dabei um einen Sammeltermin für die gesamte Klausurkampagne.

Sofern die Klausur des Prüflings mit „Nicht bestanden“ bewertet wurde, ist eine Einsichtnahme auch vor dem Sammeltermin möglich. Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall das Fachgebietsteam.